Informationen

Kostenübernahme

Sprachtherapie bzw. Logopädie wird von der Krankenversicherung bezahlt!

Dies gilt für die gesetzliche und die private Krankenversicherung unter der Voraussetzung, dass die Therapie ärztlich verordnet wurde.

Die Verordnung können Hausärzte ebenso ausstellen wie Kinder- und HNO-Ärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Kieferchirurgen und Kieferorthopäden, Neurologen und andere Fachärzte.

Sprachtherapie bzw. Logopädie ist sinnvoll bei:

Kindern und Jugendlichen

  • mit Sprachentwicklungsstörungen (SES)
  • mit Stottern oder Poltern
  • mit Artikulationsstörungen und undeutlicher Aussprache
  • mit Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS)
  • mit Hörstörungen und auditiven Wahrnehmungsstörungen
  • mit Schwierigkeiten beim Atmen, Kauen oder Schlucken
  • mit körperlicher oder geistiger Behinderung
  • mit Stimmproblemen z.B. auf Grund von Stimmlippenknötchen

Erwachsenen

  • mit neurologischen Erkrankungen (Aphasie, Dysarthrophonie, Sprechapraxie)
  • in der Rehabilitation nach einer Kehlkopfoperation
  • mit Stimmproblemen, z.B. Überanstrengung und andauernder Heiserkeit
  • mit Stotter- oder Poltersymptomatik
  • mit Artikulationsstörungen
  • mit Kommunikationsstörungen